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29.07.2010. - Krankenhaus-Report: Psyche treibt Deutsche in die Kliniken
Die Deutschen werden immer häufiger mit psychischen Erkrankungen in den Krankenhäusern behandelt. Laut dem aktuellen Krankenhaus-Report der Barmer GEK fallen inzwischen mehr Behandlungstage in den Kliniken auf psychische Störungen als auf andere Erkrankungen.
Die Behandlung von psychischen Erkrankungen spielt in den deutschen Krankenhäusern eine immer größere Rolle. Wie aus dem aktuellen Krankenhaus-Report der Barmer-GEK-Krankenkasse für 2009 hervorgeht, gehören vier der fünf häufigsten Krankenhaus-Therapien zur Gruppe der psychischen Erkrankungen. Statistisch fallen inzwischen mehr Behandlungstage (268 je 1000 Versicherte) auf psychische Störungen als auf Kreislauf-Erkrankungen (220 Tage je 1000 Versicherte). Das sah vor knapp 20 Jahren noch ganz anders aus. 1990 mussten in den Kliniken für die Behandlung von psychischen Krankheiten nicht einmal halb soviel Tage aufgewendet werden wie für Erkrankungen des Kreislaufssystems.
"Während 1990 nur etwa jeder zwölfte Behandlungstag unter der Hauptdiagnose von psychischen Störungen erfasst wurde, waren es 2009 gut ein Sechstel aller Behandlungstage", heißt es im Krankenhaus-Report zu dem Trend. Jeder Vierte, der wegen einer psychischen Erkrankung stationär behandelt wird, ist Alkoholiker. Allerdings, so heißt es weiter, sind die Behandlungen von "Depressiven Episoden", "Wiederkehrenden depressiven Störungen" und "Schizophrenien" deutlich zeitintensiver, erzeugen also mehr Behandlungstage. Die Ursache für die Zunahme psychischer Erkrankungen sieht der Sozialmediziner Friedrich Wilhelm Schwartz darin, dass heute offener als noch vor Jahren über Depressionen gesprochen werde, wirtschaftliche und damit existenzielle Probleme den Menschen mehr zusetzen und es den Halt durch traditionelle Familienbindungen immer weniger gebe.
09.06.2010. - Petitionsausschuss fordert flächendeckende ambulante Palliativversorgung
Berlin: (hib/HIL/STO) Der Petitionsausschuss setzt sich für eine bessere spezialisierte ambulante Palliativversorgung sterbenskranker Menschen in Deutschland ein. Einstimmig beschloss der Ausschuss am Mittwochmorgen, eine entsprechende Petition dem Bundesgesundheitsministerium ”zur Erwägung“ zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Damit soll sichergestellt werden, dass das Anliegen des Petenten überprüft und nach Möglichkeiten der Abhilfe gesucht wird. Der Petent fordert in seiner Petition, dass das Recht der Versicherten auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung umgehend umgesetzt wird. Die öffentliche Petition fand im Internet 2.236 Unterstützer.
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung seien die Krankenkassen seit April 2007 verpflichtet, eine flächendeckende Palliativversorgung sicherzustellen, heißt es in der Petition. Dies sei bisher allerdings nicht umgesetzt worden. Die Situation der Patienten werde immer schlechter, klagt der Petent.
Der Petitionssauschuss betont, dass die Krankenkassen ”den gesetzlichen Auftrag erhalten haben, durch Verträge […] eine bedarfsgerechte Versorgung mit spezialisierter ambulanter Palliativversorgung sicherzustellen“. Dieser Verpflichtung kommen die Krankenkassen nach Meinung des Petitionsausschusses bisher nur unzureichend nach. ”Nur sehr zögernd“ würden Verträge zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung geschlossen, konstatiert der Ausschuss. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass sowohl das Bundesgesundheitsministerium als auch der Gesundheitsausschuss des Bundestages auf eine ”rasche und flächendeckende Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung“ drängten. Die Krankenkassen hätten, so heißt es weiter, aufgrund des politischen Drucks mittlerweile zugesagt, ”ihre zögerliche Haltung aufzugeben und Verträge zur flächendeckenden Umsetzung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung abzuschließen“.
Die Abgeordneten argumentieren, dass mit dem neuen Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung ”ein wichtiger Anspruch am Ende eines Lebens geschaffen wurde“. Er solle das menschenwürdige Sterben ermöglichen. ”Die Möglichkeit, würdig sterben zu können, darf nach Ansicht des Petitionsausschusses nicht länger von den Krankenkassen auf die lange Bank geschoben werden“, unterstreichen die Parlamentarier.
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14.05.2010. - MDK-Begutachtung erfolgt bei sterbenden Menschen innerhalb einer Woche
Berlin: (hib/MPI/AS) Sterbende Menschen, die eine ambulante palliative Versorgung benötigen oder in einem Hospiz leben, müssen in der Regel nur wenige Tage auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) warten. Wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervorgeht, wurde die Wochenfrist bei 95,4 Prozent der Antragsteller, die in einem Hospiz leben, und bei 94,2 Prozent der Antragsteller, die ambulant palliativ versorgt werden, eingehalten. Die Daten beruhen laut Regierung auf den Rückmeldungen aus 11 von 15 MDK, wobei nicht in jedem Fall das ganze Jahr erfasst worden sei. Vor dem Hintergrund der hohen Erfüllungsquote der Wochenfrist, die mit der zum 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Pflegereform eingeführt worden war, sieht die Regierung keinen weiter gehenden Handlungsbedarf.
Quelle
11.05.2010. - Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung mindern den Steuerabzug
Die Leistungen einer privaten Pflegezusatzversicherung mindern die steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Pflegekosten. Dies hat das Finanzgericht Köln (FG) in seinem Urteil vom 15.12.2009 entschieden.
In dem Verfahren machte ein schwerstpflegebedürftiger Steuerpflichtiger (Pflegestufe III) geltend, dass das Pflegegeld seiner privaten Pflegezusatzversicherung nicht auf seine Heimunterbringungskosten anzurechnen sei. Dem ist das FG nicht gefolgt. Nach seiner Auffassung besteht ein enger Zusammenhang zwischen der Versicherungsleistung und den durch die Pflege entstehenden Aufwendungen. Bei seiner Entscheidung hat sich das FG auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahre 1971 bezogen, wonach auch die Zahlungen aus einer Krankenhaustagegeldversicherung die Krankheitskosten mindern. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde jedoch zugelassen.
26.04.2010. - Unsere letzte Umfrage ist abgeschlossen 810 Personen haben abgestimmt.
Pflegerische Berufe
(02/10) Können Sie sich vorstellen in einem pflegerischen Beruf zu arbeiten?
? Nein, auf gar keinen Fall. 27% (217)
? Ich kann mir das gut vorstellen. 26% (209)
? Ich arbeite bereits in einem pflegerischen Beruf. 26% (207)
? Wenn die Bezahlung besser wäre vielleicht. 22% (177)
810 Gesamt
24.03.2010. - Verbesserung der Möglichkeit zur häuslichen Krankenpflege gefordert
Berlin: (hib/HIL/LEU) Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die häusliche Krankenpflege sollen verbessert werden. Dafür hat sich am Mittwochvormittag der Petitionsausschuss einstimmig ausgesprochen und beschlossen, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Damit wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass die Petition in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird.
Hauptanliegen der Petition ist es, zu erreichen, dass häusliche Krankenpflege auch dann geleistet wird, wenn keine ärztliche Behandlung erforderlich ist, aber zugleich ein Bedarf an Leistungen der Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung besteht. Nach derzeitiger Rechtslage besteht derzeit kein Anspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung auf häusliche Krankenpflege, soweit keine ärztliche Behandlung und keine diese unterstützende Behandlungspflege erforderlich ist.
Zur Begründung heißt es in der Petition, aufgrund des medizinischen Fortschritts und der Einführung der Fallpauschalregelung würden Patienten heute früher aus dem Krankenhaus entlassen. Zahlreiche Behandlungen und Operationen seien zudem in den ambulanten Bereich verlagert worden. Das, so der Petent, habe dazu geführt, dass Heilungs- und Genesungsphasen in der privaten Wohnung von den Betroffenen selbst finanziert werden müssten. Häufig betreffe das ältere oder alleinstehende Menschen mit kleinerem Einkommen. Die Petition wurde im Internet von mehr als 25.000 Unterstützern mitgezeichnet.
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27.02.2010. - Berufsverband der Berufsbetreuer kann zum 04.03.2010 endlich wieder Einrichtungen bewerten.
Im Rahmen der Kooperation des Berufsverbandes der Berufsbetreuer (BdB) und Heimplatz-Deutschland.de können Mitglieder des BdB Einrichtungen bei uns bewerten. Einrichtungen welchen doppelt so viele positive als negative Bewertungen haben, erhalten das BdB.Qualitätssiegel.[caption id="attachment_370" align="alignleft" width="120" caption="BdB - Siegel"]

[/caption]
Dieses "extra" Bewertungsmodul ist leider im Zuge eines Serverumzuges kaputt gegangen und konnte bislang nicht repariert werden. Zum 04.03.2010 ist es aber nun endlich soweit und das BdB- Bewertungsmodul ist wieder einsatzfähig. Sie finden dieses Siegel in der Detailbeschreibung der Einrichtungen, sofern diese es erhalten haben.
Um Einrichtungen zu bewerten müssen sich die BdB- Mitglieder in den
Mitgliederbereich auf der BdB- Seite einloggen.
25.02.2010. - Ehrenamtliche Betreuer werden immer gesucht
Im September des vergangenen Jahres wurden die Vormundschafts- und Betreuungsabteilungen der Amtsgerichte zusammengefaßt und heißen jetzt Betreuungsgericht. Die Vormundschaftssachen werden seitdem von der Familienabteilung übernommen.
Von weniger Arbeit für die Betreuungsgerichte kann aber nicht die Rede sein. Die Fälle im Betreuungsrecht steigen stark an. Die Leute werden immer älter und auch die Demenz nimmt zu.
Ein Betreuer kann dabei nur bestellt werden, wenn bei der betroffenen Person eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, die auf einer psychischen Krankheit oder geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung beruht. Hierbei ist insbesondere die geistige Fähigkeit entscheidend.
Liegen die in § 1896, Absatz 1 BGB genannten Voraussetzungen vor, kann ein Betreuer bestellt werden. Da die Betreuung von den Betroffenen aber auch als Eingriff empfunden werden kann, lautet die Kernaussage des Gesetzes, dass der Betreuer nicht gegen den freien Willen eingesetzt werden darf.
Außerdem gilt für alle Bereiche der Betreuungsarbeit der Grundsatz der Erforderlichkeit. Das heißt, es gibt eine Entscheidung über das Ob, den Umfang des Aufgabenkreises, die Auswirkungen der gerichtlichen Maßnahmen und die Dauer der Betreuung.
Darüber hinaus müsse zunächst festgestellt werden, ob nicht auch andere Hilfsmöglichkeiten wie zum Beispiel die Unterstützung durch Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste besteht. Diese Hilfen sind stets vorrangig.
Sind die Anforderungen für eine Betreuung erfüllt und andere Hilfsmöglichkeiten stehen nicht zur Verfügung, wird gemäß § 1896 Absätze 1 und 2 BGB ein Betreuer bestellt.
Im Betreuungsgericht werden auch die Gerichtskosten für die Betreuung festgesetzt. Hierzu gehören die Kosten für den Verfahrenspfleger, die Vergütung für den Berufsbetreuer und die Aufwandsentschädigung für die Ehrenamtlichen.
Ehrenamtliche Betreuer werden immer gebraucht . Betreuung heißt dabei auf keinen Fall persönliche Dienste zu verrichten. Die Betreuung betrifft die rechtliche Seite der anstehenden Aufgaben, das heißt zum Beispiel Anträge für Ämter, Versicherungen, Sozialhilfe, Wohnungen und Rentenanstalten zu stellen.
Wer sich für die verantwortungsvolle Aufgabe eines Betreuers interessiert, kann sich an die Betreuungsbehörde der jeweiligen Stadt oder dem Landkreis wenden. Bevor ein Interressent eine Betreuung zugewiesen bekommt werden in der Regel Schulungen angeboten, welche den Einstieg erleichtern helfen. Zu Beginn werden auch ersteinmal "leichtere" Fälle zugewiesen. Die schwierigeren Fälle kommen, in der Regel, auf die Tische der Berufsbetreuer.
Die Bezahlung für den ehrenamtlichen Betreuer ist hierbei nur als eine reine Aufwandsentschädigung zu sehen und beträgt 323 Euro pro Jahr. Wer sich über Betruungen informieren möchte, sollte sich die §§ 1896ff. BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch) ansehen.
28.01.2010. - Wer Grundsicherung erhält, muss keinen Zusatzbeitrag zur GKV zahlen
Viele gesetzlich Krankenversicherte werden in den nächsten Monaten Post von ihrer Krankenkasse erhalten. Die Krankenkasse möchte von ihrem Mitglied einen Zusatzbeitrag erheben. Möglich gemacht hat dies die zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Gesundheitsreform, das sog. GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz.
Die Krankenkassen dürfen – ohne individuelle Einkommensprüfung – einen monatlichen Betrag von bis zu 8 Euro verlangen. Es ist daher damit zu rechnen, dass viele Krankenkassen von dieser Möglichkeit einer zusätzlichen Einnahme ohne Überprüfung der Einkommensverhältnisse Gebrauch machen werden.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe und andere Behindertenverbände konnten bei den Beratungen der letzten Gesundheitsreform erreichen, dass Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gem. §§ 41 f. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII - Sozialhilfe) diesen kassenindividuellen Zusatzbeitrag nicht zahlen müssen.
Dies ergibt sich aus § 32 Abs. 4 SGB XII. Danach muss der Sozialhilfeträger den Zusatzbeitrag entrichten. Diese Vorschrift ist gem. § 42 Nr. 4 SGB XII für Menschen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, entsprechend anwendbar. Sie gilt leider nicht für den Personenkreis, der die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II erhält.
Wenn jemand Grundsicherung nach dem SGB XII erhält und seine Krankenkasse von ihm einen Zusatzbeitrag erheben möchte, sollte die Kasse somit auf diese im Gesetz vorgesehene Befreiung von der Zahlungspflicht hingewiesen werden.
Quelle
11.12.2009. - Heimplatz-Deutschland bei Facebook
Ich habe mich jetzt auch bei
Facebook eingetragen und auch schon die ersten News losgeschickt. Nach
Twitter ist dies das zweite Engagement in diesem relativ neuen Bereich.
Alle Welt spricht von diesen beiden Diensten und sehr viele Menschen nutzen diese auch bereits. Ich bin mir noch nicht ganz genau darüber im Klaren, ob wir Heimplatz-Deutschland dadurch bekannter als bisher machen können. Aber eines ist schon jetzt klar, es macht Spaß dabei zu sein und zu verfolgen welche Freunde/innen bzw. Geschäftspartner/innen einem folgen und wer selbst interessante News veröffentlicht.
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