Das Schonvermögen ist im deutschen Sozialrecht derjenige Vermögensanteil, den der Berechtigte vor dem Bezug einer Sozialleistung nicht verwerten muss.

  • Aber was ist, wenn die Eltern im Pflegeheim sind, ihr verbleibendes Schonvermögen auf einem Tagesgeldkonto geparkt ist?
  • Für was kann das Schonvermögen verwendet werde?
  • Darf es überhaupt verwendet werden?
  • Kann der Betreuer/Bevollmächtigte zum Beispiel das Schonvermögen abheben und dafür physisches Gold kaufen?
  • Wenn ja, muß das Gold von einem Treuhänder aufbewahrt werden?