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Schonvermögen
Das Schonvermögen ist im deutschen Sozialrecht derjenige Vermögensanteil, den der Berechtigte vor dem Bezug einer Sozialleistung nicht verwerten muss.
- Aber was ist, wenn die Eltern im Pflegeheim sind, ihr verbleibendes Schonvermögen auf einem Tagesgeldkonto geparkt ist?
- Für was kann das Schonvermögen verwendet werde?
- Darf es überhaupt verwendet werden?
- Kann der Betreuer/Bevollmächtigte zum Beispiel das Schonvermögen abheben und dafür physisches Gold kaufen?
- Wenn ja, muß das Gold von einem Treuhänder aufbewahrt werden?
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