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Was ist ein P-Konto bzw. Pfändungsschutzkonto?
Was ist ein P-Konto bzw. Pfändungsschutzkonto?
Ich habe davon gehört, kenne mich aber nicht genau aus. Wird das extra eingerichtet und wer kann das bekommen? Muß die Bank mir das jetzt schon einrichten?
Freue mich über Ihre Antworten.
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Hallo Mesi,
ein Pfändungsschutzkonnto ist ein Girokonto welches einen "automatischen" Pfändungsschutz in Höhe des Pfändungsfreibetrages von zur Zeit 985,15 Euro pro Monat sichert. Es handelt sich dabei nicht um ein Extrakonto, sondern um ein bereits bestehendes Konto welches auf Antrag bei der Bank als Pfändungsschutzkonto bzw. P-Konto geführt wird.
Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes tritt am 01.07.2010 in Kraft.
Jede natürlichen Person darf nur ein P-Konto führen. Auch aus diesem Grund wird die Führung des P-Kontos an die Schufa übermittelt.
Durch die Einführung des Pfändungsschutzkontos ergeben sich folgende positive Veränderungen:
- Keine Kontoblockierung wegen laufender Kontopfändung
- Das P-Konto bietet Pfändungsschutz unabhängig von der Art des Einkommens. Auch
Einkommen aus selbständiger Tätigkeit ist geschützt.
- Weniger Arbeitsaufwand für die kontoführende Bank und damit ein geringeres Risiko
das die Bank das Konto kündigt.
- Sozialleistungen und Kindergeld müssen nicht mehr innerhalb von sieben Tagen
abgehoben werden
- Die Einholung einer gerichtlichen Entscheidung zum Umfang des persönlichen
Pfändungsschutzes entfällt.
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