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Abgabe an ehrenamtlichen Betreuer
Vergütungsanspruch bei Abgabe der Betreuung an einen ehrenamtlich tätigen Betreuer
Für welchen Zeitraum kann ich meinen Vergütungsantrag stellen, wenn ich eine Betreuung an einen ehrenamtlichen Betreuer abgebe? Ich selbst arbeite als Berufsbetreuerin.
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Hallo Karla,
das ist in § 5 Abs. 5 VBVG geregelt. Wenn Du, als Berufsbetreuerin, eine Betreuung an einen ehrenamtlich tätigen Betreuer abgibst, dann kannst Du die Vergütung bis zum Ende des Folgemonats beantragen.
Ein Beispiel:
Die Betreuung durch Dich endet am 10.10.2009. Du hast dann Anspruch auf Vergütung bis zum 30.11.2009.
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