Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Schongrenze?

  1. #1
    Karla Kolummna ist offline Neuer Benutzer
    Registriert seit
    17.07.2009
    Ort
    Voslapp
    Beiträge
    5

    Standard Schongrenze?

    Hallo liebe Leute im Forum,

    ich habe mal wieder ein Anliegen und hoffe auf Hilfe aus dem Forum (wie schon so oft, vielen Dank dafür).

    Ich betreue aktuell einen 45j. Mann, welcher eine Rente von 1320,--€ als Einkommen hat. Sparrücklagen hat er keine. Meine Vergütung wird aus der Staatskasse beglichen.
    Ich bekam jetzt vom Amtsgericht eine Aufforderung, dass mein Betreuter monatlich 70,--€ dazu beitragen soll. Ist das so rechtens, gilt hier nicht die 2600,--€ Schongrenze?

  2. #2
    Avatar von j.dilling
    j.dilling ist offline Administrator
    Registriert seit
    10.07.2009
    Ort
    Accum
    Beiträge
    33

    Standard

    Hallo Karla Kolummna,

    hier ist zu unterscheiden zwischen dem Vermögen und dem Einkommen. Die Betreuung soll ja nicht anteilig aus dem Vermögen sondern aus dem Einkommen gezahlt werden. Wenn das monatliche Einkommen den Einkommensfreibetrag übersteigt, so ist dieser Betrag (die Summe die den Freibetrag übersteigt) einzusetzen. Das Einkommen kann nicht vorrangig dazu genutzt werden das Vermögen bis zur Schongrenze aufzufüllen. Ich gehe davon aus, daß das Betreuungsgericht rechtens handelt. Ggf. nochmal mit dem Rechtspfleger telefonieren.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •