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Thema: Betreuung Familienangehöriger

  1. #1
    Karla Kolummna ist offline Neuer Benutzer
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    Standard Betreuung Familienangehöriger

    Ich sage Hallo zu allen Teilnehmern hier im Forum. Seit kurzer Zeit erst bin ich Berufsbetreuerin und habe eine Frage, die mir hoffentlich beantwortet werden kann.
    Gibt es ein Gesetz, das es verbietet, dass eine Betreuerin die Betreuung für eines ihrer Geschwister übernimmt?

  2. #2
    Avatar von j.dilling
    j.dilling ist offline Administrator
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    Standard

    Hallo Karla Kolummna,

    erstmal herzlichen Glückwunsch zu dem tollen Nickname ;-).

    Zur Frage: Ein solches Gesetz gibt es nicht es ist, ganz im Gegenteil, eine Betreuung durch Angehörige ausdrücklich gewünscht.

    Eine Betreung durch Angehörige kommt jedoch dann an ihre Grenzen, wenn der Betreuer und der/die betreute Person familienbedingt unterschiedliche Interessen verfolgen wie dies zum Beispiel bei einer Erbschaft der Fall sein könnte. Dann muß ein nicht involvierter Betreuer als Vertretungs- oder Ergänzungsbetreuer für dieses Rechtsgeschäft bestellt werden. Die zusätzlich Beiordnung eines Vertretungs- oder Ergänzungsbetreuer geschieht durch Anregung beim Betreuungsgericht ( vormals Vormundschaftsgericht ).

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