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Umwandlung einer ehrenamtlichen Betreuung in eine Berufsbetreuung
Hallo!
Bis vor kurzem war ich ehrenamtlich als gesetzliche Betreuerin mit 3 Klienten tätig. Nun habe ich mich als Berufsbetreuerin selbstständig gemacht und auch schon Klienten zur berufsmäßigen Betreuung.
Nun meine Frage:
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die ehrenamtlichen Betreuungen in Berufsbetreuungen umgewandelt werden können?
Ein entsprechender Antrag muss meines Wissens dann beim AG gestellt werden.
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe!
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Hallo BSK,
ich werde versuchen Deine Frage zu beantworten.
Um als Bereufsbetreuer tätig zu sein, sollten mehr als zehn Betreuungen geführt werden. Ein Berufsbetreuer wird immer dann eingesetzt werden, wenn man im Hinblick auf die zu erwartende Schwierigkeit der Betreuung unter Berücksichtigung der beruflichen Kenntnisse des Betreuers niemand Ehrenamtlichen damit betrauen kann.
Es gibt also jetzt für Dich zwei Wege der Argumentation:
1.) Ich habe mehr als zehn Betreuungen und bin nicht mehr in der Lage die drei bisherigen Betreuungen ehrenamtlich weiterzuführen. Du stellst also den Antrag beim Vormundschaftsgericht (ab dem 01.09.2009 Betreuungsgericht) mit der Begründung, das Dir aus zeitlichen Gründen eine ehrenamtliche Weiterführung nicht möglich ist. Das AG kann diesem Antrag entsprechen, oder aber Dich entlassen und einen anderen geeigneten ehrenamtlichen Betreuer/in bestellen. Wenn Deine Betreuten allerdings ausdrücklich Dich als Betreuer wollen, so ist die Chance größer das Du auch bestellt wirst.
2.) Du legst dem Amtsgericht plausibel und wahrheitsgemäß dar, das sich die zu erledigenden Aufgaben innerhalb der Betreuung um ein vielfaches schwieriger gestalten als zunächst angenommen und das aus diesem Grund eine ehrenamtliche Weiterführung der Betreuungen Dir nicht mehr möglich ist.
Weitere Gedankenstützen:
Häufig haben diese Betroffenen mehrere Probleme und/oder keine geeigneten Angehörigen, die die Betreuung übernehmen können, oder es gibt Interessenskonflikte im Familienkreis. Auch hier kann es angebracht sein, einen Betreuer, der nicht zur Familie der betreuten Person gehört, zu bestellen.
Bei besonders komplizierten Betreuungen (Wahnerkrankungen, zahlreiche Gerichtsverfahren, großes Vermögen zu verwalten usw.) wird es sich ebenfalls empfehlen, einen professionellen Betreuer vorzuschlagen.
Zur Erforderlichkeit eines Berufsbetreuers:
Die Bestellung eines Berufsbetreuers ist nicht gerechtfertigt, wenn eine zur Übernahme der ehrenamtlichen Betreuung grundsätzlich geeignete und bereite Person zur Verfügung steht, welche die Angelegenheit des Betroffenen eigenverantwortlich rechtlich besorgen kann.
Geändert von j.dilling (01.08.2009 um 18:19 Uhr)
Grund: Zur Erforderlichkeit eines Berufsbetreuers
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Hallo j.dilling!
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Seut dem 1.7.2009 bin ich als Berufsbetreuuerin bei der Betreuungsbehörde registriert. Als Berufsbetreuerin habe ich bisher nur 2 Fälle, und ein paar, in denen ich vorgeschlagen bin. Ich bin also gerade erst am Anfang.
Um festzustellen, ob es das richtige für mich ist habe ich im März/April diesen Jahres 3 Fälle ehrenamtlich übernommen.
Dementsprechend werde ich derzeit mit der 1. Argumentation wahrscheinlich nicht weit kommen (obwohl ich auch schon von Klienten gehört habe, dass sie mich auf jeden Fall behalten wollen).
Was den 2. Argumentationsweg betrifft, was heißt "um ein vielfaches schwieriger"? Wo liegt da die Bemessungsgrenze?
Die ehrenamtlichen Fälle sind doch unterschiedlich gelagert, sowohl von der Schwierigkeit her, als auch von der aufzuwendenden Zeit.
Wahrscheinlich ist die Bestellung als Berufsbetreuerin nicht bei allen erforderlich, auch wenn ich es mir natürlich wünschen würde.
Wäre es in so einem Fall sinnvoller abzuwarten, bis ich mehr Fälle als Berufsbetreuerin habe und dann auf die erste Art zu argumentieren?
Gruß, BSK
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Hallo BSK,
es gibt keine Bemessungsgrenze ab wann eine schwierige Betreuung beginnt. Das liegt ja irgendwie auch immer im Auge des Betrachters. Ich hatte in meiner Antwort ja schon unter "Gedankenstützen" ein paar Beispiele für Kriterien genannt. Der eine wird sagen "ein großes Vermögen zu verwalten ist nicht schwer" für einen anderen Betreuer/in ist das ein Buch mit sieben Siegeln.
Mein Vorschlag ist, ruhig schon jetzt den Antrag zu stellen, die bestehenden ehrenamtlichen Betreuungen, in Zukunft berufsmäßig zu führen. Wird diesem Antrag stattgegeben - gut ( Du bist ja schließlich schon in zwei Fällen zur Berufsbetreuerin bestellt worden und mußt wirtschaftlich arbeiten können - das ist dem Amtsgericht bekannt).
Wenn Dein Antrag abgelehnt wird, dann steht in der Ablehnung eine Begründung, welche Dir dann für eine weitere Argumentation hilfreich sein kann. Wenn Du keine Möglichkeit siehst die ehrenamtlichen Betreuungen umzuwandeln, kannst Du in letzter Konsequenz, Deine Entlassung beantragen.
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Super, vielen Dank für die Hilfe!
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Habe mit Spannung diesen Thread verfolgt.
Danke an Herrn Dilling für die hilfreiche Auskunft.
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