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Thema: Was kostet ein Pflegeheimplatz?

  1. #1
    Mesi ist offline Neuer Benutzer
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    Standard Was kostet ein Pflegeheimplatz?

    Was kostet ein Pflegeheimplatz?

    Mein Vater kann nicht mehr Zuhause leben und muß und möchte jetzt in ein Pflegeheim. Mit welchen Kosten muß gerechnet werden und wo kann ich Zuschüsse erhalten?

    Danke im voraus, MeSi

  2. #2
    Avatar von j.dilling
    j.dilling ist offline Administrator
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    Standard Die Kosten für ein Pflegeim sind nicht einheitlich.

    Hallo MeSi,

    zunächst setzen sich die Kosten für die Unterbringung in einem Altenpflegeheim aus vier verschiedenen Faktoren zusammen: Pflegekosten, Hotelkosten, Investitionskosten und Zusatzleistungen.

    Pflegekosten:

    Die Pflegekosten beinhalten die pflegebedingten Aufwendungen wie Füttern, Waschen, Anziehen, die Kosten der sozialen Betreuung wie Gespräche führen und Zuhören sowie Leistungen der medizinischen Behandlungspflege wie das Verabreichen von Medikamenten. Wie hoch die Pflegekosten sind, ergibt sich einerseits aus der Pflegestufe der pflegebedürftigen Person (Pflegestufe 0 bis Pflegestufe III) und dem Pflegesatz, den das Heim mit der Pflegekasse vereinbart hat.

    Hotelkosten:

    Unter Hotelkosten versteht man die Leistungen für Unterkunft und Verpflegung, zu denen auch die hauswirtschaftliche Versorgung wie das Reinigen der Wohnung und der Wäsche gehören. Außerdem gehören Mietnebenkosten (Heizung, Wasser, Strom) dazu. Diese so genannten Hotelkosten werden nicht von der Pflegeversicherung übernommen, sondern sind von der pflegebedürftigen Person selbst zu tragen. Ihre Höhe hängt nicht nur von den Räumlichkeiten und dem guten Essen ab, wie man fälschlicherweise annehmen könnte, sondern ist in erster Linie davon abhängig, wie viele Zuschüsse beim Bau des Hauses geflossen sind. Musste der Heimträger das Haus alleine aus eigenen Mitteln bestreiten, sind die Hotelkosten für gewöhnlich weitaus höher, als wenn Mittel des Landes dazu geflossen sind.

    Investitionskosten:

    Die Investitionskosten entsprechen der Kaltmiete. Sie dienen der Erhaltung des Hauses und der Deckung der Gebäudeabnutzung, der Einrichtung und der Ausstattung. Ihre Höhe ist u.a. abhängig vom Alter des jeweiligen Heims.

    Zusatzleistungen/Taschengeld:

    Die individuellen Zusatzleistungen sind Angebote des Heimes, die über den notwendigen Standard hinaus gehen (zum Beispiel Haustierversorgung). Zusatzleistungen müssen grundsätzlich selbst bezahlt und vorab schriftlich im Heimvertrag detailliert vereinbart werden. Sonstige Kosten für den persönlichen Bedarf können durch Friseurbesuche und Fußpflege, Cafébesuche, Neuanschaffung von Kleidung, privaten Einrichtungsgegenständen und Ähnlichem entstehen. Diese Kosten sind nicht in den Heimkosten enthalten und müssen von jedem persönlich errechnet werden.

    In Ausnahmefällen verlangen manche Heime einmalige Zahlungen wie etwa eine Mietkaution. Solche Einmalzahlungen werden später wieder verrechnet. Unzulässig sind jedoch Anmeldegebühren, die nicht zurückgezahlt werden!

    Ein preiswertes Haus kostet:

    650 Euro für die Pflege in der Stufe 0 bis 2.000 Euro für die Pflege in der Stufe III
    700 Euro für Unterkunft und Verpflegung
    250 Euro an Investitionskosten
    Rechnet man 100 Euro Taschengeld dazu, so entstehen für eine pflegebedürftige Person der Stufe 0 monatliche Kosten in Höhe von 1.700 Euro, eine pflegebedürftige Person der Stufe III muss 3.000 Euro im Monat zahlen.

    In einem teuren Heim setzen sich die Kosten genauso zusammen:

    Die Pflegekosten liegen zwischen 840 Euro und 2.400 Euro für die Stufen 0 bis III
    Die Hotelkosten liegen bei 870 Euro
    und die Investitionskosten bei 630 Euro
    Macht zusammen für die Pflegestufe III inklusive Taschengeld 4.000 Euro im Monat.


    Für einen ersten Überblick sollten Sie sich mit ihrer Pflegekasse in Verbindung setzen. Die Kassen sind verpflichtet, den Pflegebedürftigen eine Liste der von den Pflegekassen zugelassenen Heime auszuhändigen, aus der die unterschiedlichen Heimkosten ersichtlich sind. Es empfiehlt sich, eine solche Preisvergleichsliste anzufordern, um Heime im Preis-Leistungs-Verhältnis miteinander vergleichen zu können. Manche Städte haben auch ein eigenes Seniorentelefon, wo Sie solche Preislisten anfordern können.

    Von den Pflegekosten dürfen Sie ab dem 01.07.2008 folgende Beträge als Zuschuss von der Pflegekasse abziehen:

    in Stufe I 1.023 Euro

    in Stufe II 1.279 Euro

    in Stufe III 1.470 Euro

    Sollte das Geld dann trotzdem nicht reichen, springt das Sozialamt ein und holt es sich von nahen Verwandten eventuell wieder.

  3. #3
    Mesi ist offline Neuer Benutzer
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    Lächeln Antwort bzgl. Pflegekosten

    Zitat Zitat von j.dilling Beitrag anzeigen
    Hallo MeSi,

    zunächst setzen sich die Kosten für die Unterbringung in einem Altenpflegeheim aus vier verschiedenen Faktoren zusammen: Pflegekosten, Hotelkosten, Investitionskosten und Zusatzleistungen.


    Von den Pflegekosten dürfen Sie ab dem 01.07.2008 folgende Beträge als Zuschuss von der Pflegekasse abziehen:

    in Stufe I 1.023 Euro

    in Stufe II 1.279 Euro

    in Stufe III 1.470 Euro

    Sollte das Geld dann trotzdem nicht reichen, springt das Sozialamt ein und holt es sich von nahen Verwandten eventuell wieder.
    Sehr informative Antwort, vielen Dank dafür
    Viele Grüße
    Mesi

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