Vom Wohnheim für Behinderte bis zum Pflegeheim, vom Kurheim bis zum Kinderheim - Heimplatz-Deutschland die komfortable Heimplatzsuche. @@@@
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Alle Einrichtungen die mit Volleintrag eingetragen sind, können bewertet werden. Gehen Sie nach der Suche auf die Detailansicht der Einrichtungsbeschreibung, hier finden Sie den Button "Einrichtung bewerten". Nachdem Sie diesen angeklickt haben öffnet sich ein neues Fenster mit dem Bewertungsmodul. Jetzt können Sie Ihre Bewertung in das Formular eingeben und absenden. Damit die Übertragung zu unserem Server absolut sicher ist und nicht von Dritten mißbraucht werden kann ist es noch notwendig eine e-mail welche wir Ihnen senden zu bestätigen. Jetzt kann Ihre Bewertung in das Ergebniss einfliesen. Beispiel einer bewerteten Einrichtung
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Leistung, welche durch Antrag beim zuständigen Jugendamt gewährt werden kann.
Sinnvoll kann dies bei folgenden Problemstellungen sein:
Familien mit Kindern (auch Allein erziehende), die
Anregungen und Hilfe bei der Versorgung und Erziehung der Kinder benötigen,
mit der Organisation des Alltages und des Haushaltes nicht mehr klar kommen,
Probleme im Umgang mit der Haushaltskasse haben,
Unterstützung bei den Anforderung von Außen (wie zum Beispiel durch verschiedene Ämter, Schule, Ärzte etc.) benötigen.
So sieht die Hilfe dann aus:
Eine sozialpädagogische Fachkraft unterstützt die Familie bei der Alltagsbewältigung, beim Organisieren des Haushalts und bei der Erziehung und Förderung der Kinder. Sie arbeitet dazu mehrere Stunden pro Woche direkt vor Ort je nach Bedarf entweder mit den einzelnen Familienmitgliedern oder der gesamten Familie an praktischen Lösungen. Sie entlastet die Familie und unterstützt diese bei Kontakten zu Ämtern, Schule etc.
Nein. Es werden nur die freien Plätze in Einrichtungen mit Volleintrag angezeigt.
Wenn es soweit ist, trifft die meisten erst einmal der Schlag. Die monatlichen Kosten für einen Heimpflegeplatz sind hoch. Außerdem sind sie nicht einheitlich, sondern sowohl von Haus zu Haus als auch von Region zu Region verschieden. Es kann Unterschiede von bis zu 1000 Euro monatlich geben.
Zunächst setzen sich die Kosten für die Unterbringung in einem Altenpflegeheim aus vier verschiedenen Faktoren zusammen: Pflegekosten, Hotelkosten, Investitionskosten und Zusatzleistungen.
Pflegekosten:
Die Pflegekosten beinhalten die pflegebedingten Aufwendungen wie Füttern, Waschen, Anziehen, die Kosten der sozialen Betreuung wie Gespräche führen und Zuhören sowie Leistungen der medizinischen Behandlungspflege wie das Verabreichen von Medikamenten. Wie hoch die Pflegekosten sind, ergibt sich einerseits aus der Pflegestufe der pflegebedürftigen Person (Pflegestufe 0 bis Pflegestufe III) und dem Pflegesatz, den das Heim mit der Pflegekasse vereinbart hat.
Hotelkosten:
Unter Hotelkosten versteht man die Leistungen für Unterkunft und Verpflegung, zu denen auch die hauswirtschaftliche Versorgung wie das Reinigen der Wohnung und der Wäsche gehören. Außerdem gehören Mietnebenkosten (Heizung, Wasser, Strom) dazu. Diese so genannten Hotelkosten werden nicht von der Pflegeversicherung übernommen, sondern sind von der pflegebedürftigen Person selbst zu tragen. Ihre Höhe hängt nicht nur von den Räumlichkeiten und dem guten Essen ab, wie man fälschlicherweise annehmen könnte, sondern ist in erster Linie davon abhängig, wie viele Zuschüsse beim Bau des Hauses geflossen sind. Musste der Heimträger das Haus alleine aus eigenen Mitteln bestreiten, sind die Hotelkosten für gewöhnlich weitaus höher, als wenn Mittel des Landes dazu geflossen sind.
Investitionskosten:
Die Investitionskosten entsprechen der Kaltmiete. Sie dienen der Erhaltung des Hauses und der Deckung der Gebäudeabnutzung, der Einrichtung und der Ausstattung. Ihre Höhe ist u.a. abhängig vom Alter des jeweiligen Heims.
Zusatzleistungen/Taschengeld:
Die individuellen Zusatzleistungen sind Angebote des Heimes, die über den notwendigen Standard hinaus gehen (zum Beispiel Haustierversorgung). Zusatzleistungen müssen grundsätzlich selbst bezahlt und vorab schriftlich im Heimvertrag detailliert vereinbart werden. Sonstige Kosten für den persönlichen Bedarf können durch Friseurbesuche und Fußpflege, Cafbesuche, Neuanschaffung von Kleidung, privaten Einrichtungsgegenständen und Ähnlichem entstehen. Diese Kosten sind nicht in den Heimkosten enthalten und müssen von jedem persönlich errechnet werden.
In Ausnahmefällen verlangen manche Heime einmalige Zahlungen wie etwa eine Mietkaution. Solche Einmalzahlungen werden später wieder verrechnet. Unzulässig sind jedoch Anmeldegebühren, die nicht zurückgezahlt werden!
Ein preiswertes Haus kostet:
650 Euro für die Pflege in der Stufe 0 bis 2.000 Euro für die Pflege in der Stufe III
700 Euro für Unterkunft und Verpflegung
250 Euro an Investitionskosten
Rechnet man 100 Euro Taschengeld dazu, so entstehen für eine pflegebedürftige Person der Stufe 0 monatliche Kosten in Höhe von 1.700 Euro, eine pflegebedürftige Person der Stufe III muss 3.000 Euro im Monat zahlen.
In einem teuren Heim setzen sich die Kosten genauso zusammen:
Die Pflegekosten liegen zwischen 840 Euro und 2.400 Euro für die Stufen 0 bis III
Die Hotelkosten liegen bei 870 Euro
und die Investitionskosten bei 630 Euro
Macht zusammen für die Pflegestufe III inklusive Taschengeld 4.000 Euro im Monat.
Dr. Willi Rückert vom Kuratorium Deutsche Altershilfe betont, dass teuer nicht gleich gut heißen muss. Denn der Preis des Heimplatzes hängt stark mit der Organisationsstruktur des Heimes zusammen. Schafft es beispielsweise ein Heim, viele ehrenamtliche Mitarbeiter zu beschäftigen, und ist es geschickt darin, die Angehörigen einzubeziehen, dann kann es viel günstiger arbeiten als ein Heim, das weniger Mühen auf unentgeltliche Mitarbeit verwendet. Außerdem hängt der Preis davon ab, wie viel Zuschüsse das Heim in der Entstehungsphase bekommen hat, sprich: wie teuer der Bau war.
Für einen ersten Überblick sollten Sie sich mit ihrer Pflegekasse in Verbindung setzen. Die Kassen sind verpflichtet, den Pflegebedürftigen eine Liste der von den Pflegekassen zugelassenen Heime auszuhändigen, aus der die unterschiedlichen Heimkosten ersichtlich sind. Es empfiehlt sich, eine solche Preisvergleichsliste anzufordern, um Heime im Preis-Leistungs-Verhältnis miteinander vergleichen zu können. Manche Städte haben auch ein eigenes Seniorentelefon, wo Sie solche Preislisten anfordern können.
Von den Pflegekosten dürfen Sie ab dem 01.07.2008 in Stufe I 1.023 Euro, in Stufe II 1.279 Euro und in Stufe III 1.470 Euro als Zuschuss von der Pflegekasse abziehen.
Sollte das Geld dann trotzdem nicht reichen, springt das Sozialamt ein und holt es sich von nahen Verwandten eventuell wieder.
Ist die häusliche Pflege vorübergehend nicht ausreichend sichergestellt, haben Sie Anspruch auf Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege (so genannte teilstationäre Pflege). So können Sie auch dann teilweise zu Hause gepflegt werden, wenn sich Ihre Krankheit kurzfristig verschlimmert. Teilstationäre Pflege ist auch möglich, um Pflegepersonen zu entlasten, oder wenn rehabilitative Maßnahmen der Einrichtung genutzt werden sollen.
Die Leistungshöhe ist nach dem Grad der Pflegebedürfigkeit gestaffelt und beträgt monatlich ab dem 01.07.2008 in:
Pflegestufe I: bis zu 420 Euro
Pflegestufe II: bis zu 980 Euro
Pflegestufe III: bis zu 1.470 Euro
Diese Leistungen sind auch neben der Pflegesachleistung und dem Pflegegeld möglich, wenn der für die jeweilige Pflegestufe vorgesehene Höchstwert nicht in vollem Umfang ausgeschöpft wird. Die Höhe des anteiligen Pflegegeldes wird wie das anteilige Pflegegeld bei der Kombinationsleistung berechnet.
Wenn vorübergehend weder die häusliche Pflege noch die Aufnahme in eine Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege (teilstationäre Pflege) ausreichen, können Sie in eine vollstationäre Einrichtung aufgenommen werden.
Kurzzeitpflege könnte z.B. in Betracht kommen
- nach der Entlassung aus dem Krankenhaus,
- bis zum Abschluss notwendiger Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder
- bei einer erheblichen Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit.
Kurzzeitpflege können Sie für eine Dauer von bis zu vier Wochen und bis zu einem Wert von 1.432 im Kalenderjahr beanspruchen.
Pflegestufe I: mehr als 45 Minuten Grundpflege (+ Zeitpauschale von 45 Min./Tag für Hauswirtschaft = 1,5 Std./Tag Gesamtbedarf)
Pflegestufe II: mindestens 120Minuten Grundpflege (+ Zeitpauschale von 60Min./Tag für Hauswirtschaft = 3 Std./Tag Gesamtbedarf)
Pflegestufe III: mindestens 240Minuten und regelmäßige nächtliche Grundpflege (+ Zeitpauschale von 60 Min./Tag für Hauswirtschaft = 5 Std./Tag Gesamtbedarf)
Die Einstufung nimmt der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) vor. Sie beantragen die Einstufung bei Ihrer Pflegekasse/Krankenkasse, welche den Antrag dann durch den MDK bearbeiten läßt. Der MDK holt sich daraufhin ( ihre Zustimmung ist erforderlich ) ihre ärztliche Unterlagen ein und macht mit Ihnen einen Termin zur Begutachtung. Danach erfolgt die Einstufung in eine Pflegestufe.
Die Pflegekassen zahlen bundeseinheitlich ab dem 01.07.2008 für die
Pflegestufe I: 1023,00 Euro,
Pflegestufe II: 1279,00 Euro,
Pflegestufe III: 1470,00 Euro.
Diese Zuzahlung gilt bei Unterbringung in einer Einrichtung.
Bei professioneller Pflege in den eigenen vier Wänden zahlt die Pflegekasse ab dem 01.07.2008 bei: Pflegestufe I: 420 Euro, Pflegestufe II: 980 Euro und bei Pflegestufe III: 1470 Euro.
Wollen Sie die Pflege Ihres Angehörigen in dessen Wohnung selbst übernehmen oder beschaffen selbst eine Pflegeperson, so zahlt die Pflegekasse ab dem 01.07.2008 bei: Pflegestufe I: 215 Euro, Pflegestufe II: 420 Euro und bei Pflegestufe III: 675 Euro.