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Schlüsselwörter ‘Pflegezeiten’

In Ausnahmefällen sollen Pflegezeiten addiert werden können

Petitionsausschuss
Berlin: (hib/HIL/LEU) Eine Mutter, die zwei behinderte Kinder zu Hause pflegt und deshalb nicht arbeiten kann, soll Anspruch auf Zahlung von Beiträgen für die Rentenversicherung haben, obwohl nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Pflegezeiten erreicht werden. Für eine entsprechende Ausnahmeregelung setzt sich der Petitionsausschuss ein. Einstimmig beschloss der Ausschuss am Mittwochmorgen, die Petition der Mutter dem Bundesministerium für Gesundheit ”zur Erwägung“ zu überweisen und die Eingabe den Fraktionen im Bundestag zur Kenntnis zu geben.

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