Kassel – Für Computer mit Internetanschluss in einem häuslichen Arbeitszimmer werden keine gesonderten Rundfunkgebühren fällig. Wenn der Eigentümer bereits Gebühren für seine privaten Geräte bezahlt, ist der PC ein gebührenfreies Zweitgerät, heißt es in einem am Montag bekannt gegebenen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel. (AZ: 10 A 2910/09).
Weiterlesen …


Blog