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Schlüsselwörter ‘mdk’

MDK-Begutachtung erfolgt bei sterbenden Menschen innerhalb einer Woche

Berlin: (hib/MPI/AS) Sterbende Menschen, die eine ambulante palliative Versorgung benötigen oder in einem Hospiz leben, müssen in der Regel nur wenige Tage auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) warten.

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