Für Personen welche über die Familienversicherung mitversichert sind fällt kein zusätzlicher Krankenkassenbeitrag an. Der Zusatzbeitrag muß nur monatlich vom zahlenden Mitglied geleistet werden.
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Viele gesetzlich Krankenversicherte werden in den nächsten Monaten Post von ihrer Krankenkasse erhalten. Die Krankenkasse möchte von ihrem Mitglied einen Zusatzbeitrag erheben. Möglich gemacht hat dies die zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Gesundheitsreform, das sog. GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz.