Heute ist unser Server von 13:44 Uhr bis 18:08 Uhr ausgefallen. Die Techniker haben sich noch nicht geäußert was genau der Fehler war. Bei der Länge des Ausfalles vermute ich einen Hardwarefehler, denn alles andere läßt sich mit “einem Knopfdruck” schnell wieder beheben.
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Serverausfall
Neue Umfrage zum Theme H1N1 Virus eingestellt
Überall wird das Thema “Schweinegrippeimpfung” diskutiert. Sehr kontroverse Meinungen von hochrangigen Wissenschaftlern werden veröffentlicht und eine klare Linie ist nicht immer zu erkennen.
Zahlung der Abwrackprämie
Berlin: (hib/CHE/TEP) Die Bundesregierung bekräftigt ihre Auffassung, wonach die Zahlung der Abwrackprämie mit Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende verrechnet werden müsse. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke betont sie, eine solche Einnahme beeinflusse die Situation des Hilfsbedürftigen so günstig, dass daneben Leistungen der Grundsicherung nicht mehr gerechtfertigt seien. Für eine Nichtanrechnung müssen ”ganz besondere Umstände“ vorliegen, heißt es in dem Schreiben.
Weiterhin kein Zugang von Gesprächspsychotherapeuten zur vertragsärztlichen Versorgung
Zwei Therapeuten, die sich in den 1980ger Jahren in dem Therapieverfahren “Gesprächspsychotherapie” weitergebildet haben, sind am 28. Oktober 2009 vor dem Bundessozialgericht mit ihrem Begehren erfolglos geblieben, als Gesprächspsychotherapeuten die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen behandeln zu dürfen.
Verspätete Abgabe des Antragsformulars für Arbeitslosengeld II führt nicht zur Verwirkung
Der Kläger sprach am 9. Juni 2005 bei der Beklagten wegen der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II vor. Ihm wurde dabei ein Antragsformular ausgehändigt, auf das im Feld “Tag der Antragstellung” der Stempel “9.6.05″ aufgebracht wurde. Persönliche Daten des Klägers wurden an diesem Tag durch die Beklagte nicht erfasst.
Arbeitslosengeld auch bei Wohnsitz in den Niederlanden
Der Kläger wohnte und arbeitete vom 1. September 2002 bis 31. August 2003 in Aachen. Anschließend bezog er Erziehungsgeld bis 24. Januar 2004. Seit Juli 2004 wohnt er grenznah in den Niederlanden. Am 6. Januar 2006 meldete er sich bei der Beklagten arbeitslos und beantragte Arbeitslosengeld. Die Beklagte lehnte den Antrag ab.

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