Petitionsausschuss
Berlin: (hib/HIL/LEU) Eine Mutter, die zwei behinderte Kinder zu Hause pflegt und deshalb nicht arbeiten kann, soll Anspruch auf Zahlung von Beiträgen für die Rentenversicherung haben, obwohl nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Pflegezeiten erreicht werden. Für eine entsprechende Ausnahmeregelung setzt sich der Petitionsausschuss ein. Einstimmig beschloss der Ausschuss am Mittwochmorgen, die Petition der Mutter dem Bundesministerium für Gesundheit ”zur Erwägung“ zu überweisen und die Eingabe den Fraktionen im Bundestag zur Kenntnis zu geben.
Damit soll sichergestellt werden, dass das Anliegen der Mutter erneut überprüft und nach Möglichkeiten der Abhilfe gesucht wird. Der Ausschuss begründet seine Entscheidung damit, dass die derzeit geltende gesetzliche Regelung in Fällen wie dem vorliegenden nicht befriedigend sei. ”Es werden vor allem solche Pflegepersonen benachteiligt, die mehrere Pflegebedürftige pflegen müssen und daher einen höheren Aufwand haben“, heißt es in der Begründung.
Seit Jahren erhalten die Kinder der Petentin Leistungen der Pflegeversicherung in der Höhe der Pflegestufe I. Ein Gutachter hat für beide Kinder einen wöchentlichen Pflegebedarf von jeweils mehr als 11 Stunden festgestellt.
Da allerdings die Addition der Pflegezeiten nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung nicht zulässig ist und die festgestellten Pflegezeiten einzeln jeweils unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststundenzahl von 14 Stunden wöchentlichen lagen, lehnte die Deutsche Rentenversicherung Bund die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen als Pflegeperson ab.
Dieses Verfahren, das nach derzeitigem Recht korrekt ist, ”bestraft letztlich diejenigen, die sich entscheiden, mehrere pflegebedürftige Menschen zu pflegen“, so der Ausschuss. Die Abgeordneten plädieren deshalb für eine Ausnahmeregelung für solche Fälle; so wäre in den Augen des Ausschusses auch die Überprüfbarkeit weiterhin und weitgehend gegeben und die Gefahr von Manipulationen hielte sich in Grenzen.


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Manchmal ist das Gesetz einfach unfair!!! Einige Menschen brauchen halt weniger und manche mehr Pflegezeit. Muss man denn an alles denken wenn man jung ist? Kann auch der Stadt die letzten Tage nicht schöner machen?
Hier geht es meines Erachtes darum, eine bestehende Ungerechtigkeit zu beenden. Wenn jemand zwei Personen mit einem jeweiligen Pflegeaufwand von 11 Stunden also 22 Stunden die Woche pflegt, so soll er/sie daraus auch eine Rentenanwartschft erlangen – es sollen Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden.
Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung.