Kassel – Für Computer mit Internetanschluss in einem häuslichen Arbeitszimmer werden keine gesonderten Rundfunkgebühren fällig. Wenn der Eigentümer bereits Gebühren für seine privaten Geräte bezahlt, ist der PC ein gebührenfreies Zweitgerät, heißt es in einem am Montag bekannt gegebenen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel. (AZ: 10 A 2910/09). Weil über das Internet auch Fernseh- und Radioprogramme empfangen werden können, sehen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Computer als „neuartige Rundfunkgeräte“ an und verlangen Gebühren. AFP


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