Heimplatz-Deutschland Blog

Archiv für April, 2010

Unsere letzte Umfrage ist abgeschlossen 810 Personen haben abgestimmt.

Pflegerische Berufe
(02/10) Können Sie sich vorstellen in einem pflegerischen Beruf zu arbeiten?

► Nein, auf gar keinen Fall. 27% (217)
► Ich kann mir das gut vorstellen. 26% (209)
► Ich arbeite bereits in einem pflegerischen Beruf. 26% (207)
► Wenn die Bezahlung besser wäre vielleicht. 22% (177)
810 Gesamt

In Ausnahmefällen sollen Pflegezeiten addiert werden können

Petitionsausschuss
Berlin: (hib/HIL/LEU) Eine Mutter, die zwei behinderte Kinder zu Hause pflegt und deshalb nicht arbeiten kann, soll Anspruch auf Zahlung von Beiträgen für die Rentenversicherung haben, obwohl nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Pflegezeiten erreicht werden. Für eine entsprechende Ausnahmeregelung setzt sich der Petitionsausschuss ein. Einstimmig beschloss der Ausschuss am Mittwochmorgen, die Petition der Mutter dem Bundesministerium für Gesundheit ”zur Erwägung“ zu überweisen und die Eingabe den Fraktionen im Bundestag zur Kenntnis zu geben.

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PC im Arbeitszimmer ist gebührenfrei

Kassel – Für Computer mit Internetanschluss in einem häuslichen Arbeitszimmer werden keine gesonderten Rundfunkgebühren fällig. Wenn der Eigentümer bereits Gebühren für seine privaten Geräte bezahlt, ist der PC ein gebührenfreies Zweitgerät, heißt es in einem am Montag bekannt gegebenen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel. (AZ: 10 A 2910/09).

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Politik verschläft Pflegepersonalmangel

Mit großer Sorge beobachtet der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR), dass im Bundesministerium für Gesundheit der existierende und sich perspektivisch verschärfende Personalmangel im Gesundheitswesen ausschließlich als Mangel an Ärzten wahrgenommen wird. ,Unbemerkt von der Öffentlichkeit und ignoriert von Trägern und Politik entsteht gerade eine riesige Lücke zwischen Angebot und Nachfrage an Pflegefachkräften,‘ sagt Andreas Westerfellhaus, Präsident des DPR.

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8 Euro Zusatzbeitrag für die Krankenkasse. Wer zahlt bei Familienversicherung?

Für Personen welche über die Familienversicherung mitversichert sind fällt kein zusätzlicher Krankenkassenbeitrag an. Der Zusatzbeitrag muß nur monatlich vom zahlenden Mitglied geleistet werden.

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